EU-Bioprodukte

 

Das EU-Logo für Bioprodukte

Am 01. Juli 2010 wurde ein EU-Bio-Logo für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union eingeführt, das für alle verpackten, in der EU hergestellten Bio-Produkte verpflichtend ist. Vorverpackte Bio-Lebensmittel müssen laut EG-Rechtsvorschrift 834/2007 in der Europäischen Union ab dem 01. Juli 2010 mit dem neuen EU-Gemeinschaftslogo gekennzeichnet werden. Das Logo gilt für alle ökologischen Lebensmittel mit mindestens 95 Prozent Zutaten aus landwirtschaftlichem Ursprung. Das Symbol zeigt zwölf weiße Sterne auf grünem Grund, die zusammen ein stilisiertes Blatt bilden.

Zusätzlich zum verpflichtenden neuen EU-Gemeinschaftslogo können deutsche Hersteller ihre Biowaren auch weiterhin mit dem nationalen Bio-Siegel und den Zeichen der privaten Verbände kennzeichnen. Das Bio-Siegel ist unter deutschen Verbrauchern das bekannteste Ökozeichen. Auf www.organic-farming.europa.eu, einer zentralen Website der EU-Kommission, finden Verbraucher und Journalisten zahlreiche detaillierte Informationen über die neuen Kennzeichnungsregelungen.

Die Biobäckerei Schomaker lässt sich von der Kontrollstelle ABCERT DE-ÖKO-006 auf die Einhaltung der EU-Vorgaben kontrollieren.

www.oekolandbau.de

www.organic-farming.europa.eu