
EU-Bioprodukte
Neues EU-Logo für Bioprodukte
Ab dem 01. Juli 2010 wird ein neues EU-Bio-Logo für alle
Mitgliedsländer der Europäischen Union eingeführt, das für alle verpackten, in
der EU hergestellten Bio-Produkte verpflichtend sein wird. Vorverpackte
Biolebensmittel müssen laut EG-Rechtsvorschrift 834/2007 in der Europäischen
Union ab dem 1. Juli 2010 mit dem neuen EU-Gemeinschaftslogo gekennzeichnet
werden. Das Logo gilt für alle ökologischen Lebensmittel mit mindestens 95
Prozent Zutaten aus landwirtschaftlichem Ursprung. Das Symbol zeigt zwölf weiße
Sterne auf grünem Grund, die zusammen ein stilisiertes Blatt bilden.
Zusätzlich zum verpflichtenden neuen EU-Gemeinschaftslogo können deutsche Hersteller ihre Biowaren auch weiterhin mit dem nationalen Bio-Siegel und den Zeichen der privaten Verbände kennzeichnen. Das Bio-Siegel ist unter deutschen Verbrauchern das bekannteste Ökozeichen. Auf www.organic-farming.europa.eu, einer zentralen Website der EU-Kommission, finden Verbraucher und Journalisten zahlreiche detaillierte Informationen über die neuen Kennzeichnungsregelungen.